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Arbeitsrechtsschutz

In der heutigen Arbeitswelt wird eine Arbeitsrechtsschutzversicherung immer wichtiger, denn aufgrund der hohen Arbeitslosenquote kämpft ein Arbeitnehmer im Fall einer Entlassung natürlich mit allen Mitteln, um nicht zu Heer der Arbeitslosen gehören zu müssen, und möglicherweise nach 12 Monaten Arbeitslosengeld ins soziale Abseits rutscht. Durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung, die man als Privatperson auch im Kombi-Paket mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung und einer Mietrechtsschutzversicherung erhalten kann. Diese ist in der Regel in der Privatrechtsschutz zusammen gefasst, wobei eine reine Absicherung nur des Arbeitsrechtsschutzes nicht möglich ist, kann man sich sein Recht vor Gericht erkämpfen und verliert seinen Arbeitsplatz möglicherweise doch nicht. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt dabei unter anderem Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen ab, und zwar für den Fall einer Kündigung des Versicherungsnehmers durch den Arbeitgeber, die Falschausstellung eines Arbeitszeugnis, und auch wenn Lohn oder Gehalt nicht gezahlt wird. Darüber hinaus tritt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ein wenn es um Beihilfe-Streitigkeiten eines Beamten geht. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt dadurch das finanzielle Risiko, wenn man zum Bespiel nach einer Kündigung gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber gerichtlich vorgehen will, weil man denkt die Kündigung wäre ungerechtfertigt ausgesprochen worden, oder entspräche nicht dem vorher eventuell ausgehandelten Sozialplan im Falle von teilweisen Betriebsauflösungen. Im Einzelnen deckt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung dabei zum einen die aussergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt ab, sowie die möglicherweise entstehenden Gerichtskosten, sowie die anwaltliche Vertretung in erster Instanz. Aber eine Arbeitsrechtsschutz hilft nicht nur im Falle der Kündigung, sie hilft auch bei allen Streitigkeiten rund um den Arbeitsplatz, wie zum Beispiel wenn man gegen eine Versetzung vorgehen will, oder aber eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, oder aber man sich bei einer Beförderung übergangen fühlt.

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